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Vertragsmanagement - Basis für unternehmerischen Erfolg

Verträge sind Ausgangspunkt und die Basis für das betriebswirtschaftliche und rechtliche Handeln in Organisationen und Fachabteilungen. Innerbetriebliche und dezentrale Entscheidungsebenen erfordern eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf die globalen Informationen des Unternehmens unter Offenlegung etwaiger Risiken.

Warum ist Vertragsmanagement eine Notwendigkeit für den unternehmerischen Erfolg in jedem Unternehmen? Der Artikel zum Thema Vertragsmanagement in der deutschsprachigen Wikipedia unter de.wikipedia.org gibt darüber Aufschluss:

"Vertragsmanagement umfasst die Betreuung der vertraglichen Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Implementierung von Verträgen und Vornahme von Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen.

Eine weitere Definition lautet wie folgt:

Vertragsmanagement bezeichnet alle Tätigkeiten im Rahmen des Projektmanagements, die sich mit der Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes beschäftigen. [...]

Das Recht der Verträge ist in den §§ 145ff. BGB, ferner in den §§ 305ff. BGB geregelt. Dazu kommen noch die Sonderbestimmungen für einzelne Vertragstypen. z. B. die §§ 631 ff. BGB für den Werkvertrag.

Vertragsmanagement (Vertragsverantwortung) wird in der Praxis als das Fundament für das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens angesehen und stellt somit eine sowohl globale als auch eine komplexe Unternehmensaufgabe dar. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass fast alle Abteilungen in einem Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von diesem Thema betroffen sind. Jede Abteilung hat ihre fachspezifischen Anforderungen an das Vertragsmanagement, welche wie folgt aufgeführt sind:

»Einkauf: Die Möglichkeit zur Erstellung und Abwicklung von Verträgen mit Lieferanten, Maklern und Partnern
»Vertrieb: Die Möglichkeit zur Erstellung und Abwicklung von Verträgen mit Kunden
»Rechtsabteilung: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (wie z. B. KonTraG, Sarbanes Oxley Act oder Basel II) sowie gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (z. B. Einhaltung von Firmenrichtlinien) im Vertragswesen
»Controlling: aktive Risikobewertung in Anlehnung an existierende Vertragsverhältnisse
»Revision: Verbesserung der Audit-Fähigkeit über existierende Verträge, sowie Transparenz aller Vertragsprozesse
»Geschäftsführung: Aufbau und Optimierung des internen Kontrollsystems (IKS) (siehe auch Management Risk Controlling (MRC)), sowie Kostenreduzierungen auf Basis eingeschränkter und kalkulierbare Vertragsrisiken.

Allgemeine Risiken, welche sich bei mangelndem Vertragsmanagement ergeben sind u. a.:
» Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
»Ungleicher Informationsstand/fehlende Aktualität
»Schwieriges Auffinden von Verträgen
»Inhaltliche Risiken von Verträgen
»Verlust von Verträgen/Vertragsbestandteilen
»Versäumnis von Fristen, Vertragsoptionen, etc.
»Mangelhafter Bearbeitungsprozess
»Nicht immer transparenter Genehmigungs- /Freigabeprozess
»Hohe Durchlaufzeiten, kein Vertragscontrolling
»Bilanz- und Revisionssicherheit (siehe auch interne Revision) [...]."

Seite „Vertragsmanagement“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. September 2009, 10:39 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vertragsmanagement&oldid=64494209 (Abgerufen: 26. Januar 2010, 14:30 UTC)

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